Das Geburtsschadensrecht ist der dramatischste und emotionalste Rechtsbereich innerhalb der Arzthaftung. Die Eltern geburtsgeschädigter Kinder befinden sich in einer Ausnahmesituation. Nicht nur, dass Eltern erhebliche Sorgen um ihr Kind haben, sondern zusätzlich haben sie meist auch finanzielle Nöte. Mütter und Väter stellen sich die Frage, ob sie noch in der Lage sind arbeiten zu gehen?
Wer bezahlt den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses? Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Eltern nicht mehr leben?
Sprechen Sie mit uns – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und der Ihres Kindes!
RAin Nadja Döscher-Schmalfuß, LL.M.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Examinierte (Kinder-)Krankenschwester
Wir vertreten die Auffassung, dass nur ein spezialisierter Anwalt den besonderen Anforderungen moderner Rechtspraxis gerecht werden kann. Insofern konzentrieren wir uns als eine hochspezialisierte Kanzlei auf das Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts sowie Versicherungs- und Sozialrechts. Weil das Fachgebiet Medizinrecht viele Besonderheiten aufweist, wird die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Medizinrecht von der Rechtsanwaltskammer erst erteilt, wenn der Anwalt - so wie wir - spezielle Kenntnisse darüber nachweisen kann. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei können eine entsprechend umfangreiche spezifische Ausbildung im juristischen und medizinischen Bereich sowie jahrelange praktische Erfahrungen in der Lösung medizinrechtlicher Mandate vorweisen. mehr ... www.ddp-medizinrecht.de.
Unsere Kanzlei wurde durch das renommierte Magazin WirtschaftsWoche in der Ausgabe 52/2017 als „WirtschaftsWoche Top-Kanzlei für Medizinrecht 2017“ in Deutschland benannt.
Um in diese ausgezeichnete Position in dieser Spitzengruppe zu kommen, mussten sich Kanzleien in drei Jury-Runden durchsetzen. In der ersten Runde des Auswahlverfahrens identifizierte das Handelsblatt Research Institute 320 Medizinrechtsanwälte. Denen wurde in einer Peer-Group Befragung alle Medizinrechtsanwälte zur Bewertung vorgelegt, wobei Eigenbewertungen ausgeschlossen waren. Aus den Anwälten mit den meisten Punkten stellte die Jury die Empfehlungslisten zusammen. (Wirtschaftswoche 52/15.12.2017, S. 76)